Konsument.innen, Landwirt.innen und Umwelt dürfen nicht länger dem Diktat internationaler Agrarkonzerne unterworfen sein
Nur den wenigsten sagen „Oignon de Saint-Turjan“, „Panais Lancer“ oder „Maïs doux Arc-en-ciel Inca“ etwas. Dies liegt daran, dass es sich um fast ausgestorbene, lokale Gemüsesorten handelt, die aus bäuerlichem Saatgut („semences paysannes“) entstanden sind. Die Verwendung von bäuerlichem Saatgut ist ein Verfahren, bei dem Landwirt.innen die gewonnenen Samen ihrer Ernte wieder aussäen. Über die Jahre entstehen dadurch sehr robuste, an das lokale Klima und den lokalen Boden angepasste Samen. Leider kann seit Anfang der 60er Jahre eine rasante Verarmung der Agrobiodiversität beobachtet werden. Laut den Vereinten Nationen sind weltweit rund 90% der Gemüsesorten, welche traditionell in den verschiedenen Regionen der Welt angebaut wurden, verschwunden, wobei 75% davon auf ewig verloren sind.
Damit Saatgut in der EU verkauft werden kann, muss es im Prinzip im EU-Sortenkatalog („Catalogue européen des espèces et variétés végétales“) registriert werden. Ob dies ebenfalls den Verkauf an Privatpersonen betrifft, ist dabei eine juristische Grauzone. Verfechter.innen dieser Praxis argumentieren, dass bäuerliches Saatgut heterogen und instabil ist und daher nicht den Anforderungen des Markts entspräche. Die für die Registrierung im EU-Sortenkatalog notwendigen Tests und Nachweise sind jedoch kostspielig und lohnen sich für kleine Bauern/Bäuerinnen und Hobbygärtner.innen in der Regel nicht.
Dies führt zu einem Oligopol der großen Saatgut-Hersteller wie Bayer oder BASF. Aktuell kontrollieren nur vier Unternehmen über 70% des gesamten Saatgut-Weltmarkts. Die Basis ihres Geschäftsmodells ist dabei die Verbindung von Saatgut und Pflanzenschutz zu einem Komplettangebot. Um einen maximalen Ertrag zu garantieren, müssen Herbizide, Fungizide und Insektizide genutzt werden, Schädlingsbekämpfungsmittel welche von den gleichen Agrarkonzernen hergestellt werden und genau auf das jeweilige Saatgut abgestimmt sind. Zudem handelt es sich bei industriellem Saatgut oftmals um Hybridsaatgut, eine Kreuzung zweier Sorten, welche sehr leistungsfähig ist, eine Eigenschaft die bei Folgegenerationen jedoch rasant abklingt. Landwirt.innen können dieses Saatgut daher nicht vermehren. Deren Abhängigkeit von der Produktpalette der Agrarkonzerne ist somit vorprogrammiert.
Da Schädlinge im Laufe der Zeit aber Resistenzen gegen Schädlingsbekämpfungsmittel entwickeln können, sind dem chemischen Pflanzenschutz Grenzen gesetzt. Dies zeigt sich im Beispiel der Banane. In den 1950er Jahren ist die damals weltweit einzige kultivierte Dessert-Bananensorte von einem nicht mehr einzudämmenden Fäulnispilz befallen worden, wodurch ein weltweiter Bananen-Engpass entstand. Die geschmacklosere, auf diesen Erreger resistente, Cavendish-Banane macht seither 95% des Markts aus. Nun wird auch diese von einer neuen Variante des Schaderregers bedroht.
Die Jonk Demokraten fordern daher eine Liberalisierung des Saatgut-Markts in Luxemburg. Einheimischen Landwirt.innen und Privatpersonen muss es legal möglich sein, lokale Sorten zu kaufen bzw. verkaufen und zu vermehren, auch wenn diese nicht im EU-Sortenkatalog bzw. im Nationalen Sortenkatalog eingetragen sind. Darüber hinaus sollen Initiativen, welche sich der Züchtung, Vermehrung und Vermarktung von bäuerlichem, sowie zertifiziertem lokalem Saatgut verschrieben haben, stärker von der öffentlichen Hand unterstützt werden.
Ein größeres Angebot an lokalem Saatgut ist der Schlüssel zur Unabhängigkeit von Luxemburger Landwirt.innen gegenüber Saatgut-Importen und somit der Agrarindustrie. Zudem sorgt es für mehr Agrobiodiversität, sowie eine höhere Nutzpflanzenvielfalt und reduziert folglich den Pestizidbedarf und die Zerstörung der Umwelt. Eine Liberalisierung des Saatgut-Marktes führt zu mehr Auswahl für den/die Endkonsument.in und stellt nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit dar.
In einem zweiten Schritt sollte sich die luxemburgische Regierung auf EU-Ebene für eine Lockerung der Regelungen zur Saatgutvermarktung und somit für einen Bruch des Oligopols der Agrarkonzerne einsetzen. Ein neues Gesetz in Frankreich erlaubt es nun seit Juni bäuerliches Saatgut an Privatpersonen, nicht jedoch an Landwirt.innen zu verkaufen. Allerdings fordert nun die Europäische Kommission Frankreich dazu auf diese Reform zu revidieren. Es kommt unweigerlich der Verdacht eines starken Einflusses der Agrar-Lobby auf.
Im Koalitionsabkommen hat sich die luxemburgische Regierung zum Ziel gesetzt bis 2025 einen Anteil von 20% Bio-Landwirtschaft an der gesamten landwirtschaftlichen Produktion zu erreichen, welcher bis 2050 sogar auf 100% gesteigert werden soll. Allerdings mangelt es zurzeit extrem an biologisch zertifiziertem Saatgut. Aktuell gilt eine europäische Ausnahmeregelung, welches es erlaubt nicht-biologisches Saatgut in der konventionellen Landwirtschaft zu nutzen. Diese soll jedoch 2036/2037 auslaufen. Somit müssen Schritte eingeleitet werden, um die Produktion von biologischem Saatgut zu erhöhen. Traditionelles, bäuerliches Saatgut könnte dabei einen wichtigen Beitrag leisten, um dieses Ziel zu erreichen.