Legalisierung des Pfeffersprays in Luxemburg 

Die Sicherheit von Frauen wird in Luxemburg immer wieder als politische Priorität genannt. Dennoch fehlt es oft an praktischen Mitteln, die es Betroffenen ermöglichen, sich in akuten Gefahrensituationen selbst zu verteidigen. Gerade bei gewaltsamen Übergriffen können staatliche Gesetze und Schutzmaßnahmen den entscheidenden Moment nicht abdecken. Einige Länder, wie zum Beispiel Deutschland oder Österreich, erlauben aus diesem Grund die Verwendung von Pfefferspray in Notfallsituationen zur Selbstverteidigung. Personen ab 18 Jahren dürfen dort Pfefferspray erwerben und mit sich führen – ohne dass dieser unter das Waffengesetz fällt. In Luxemburg jedoch gilt Pfefferspray weiterhin als Waffe und ist dementsprechend verboten. 

Wir fordern aus diesem Grund die Beschaffung und Verwendung von Pfefferspray in Notfallsituationen zur Selbstverteidigung zu legalisieren. Da es Jugendlichen hierzulande gestattet ist, Abendveranstaltungen ab dem 16. Lebensjahr zu besuchen, fordern wir, dass das Tragen und Verwenden von Pfefferspray bereits ab diesem Alter erlaubt ist. Nur so kann die Politik den Frauen, aber auch allen anderen Menschen einen sofortigen Schutz vor Gewalt ermöglichen. Wir fordern außerdem, dass die Polizei bei ihren üblichen Besuchen an Schulen über die Verwendung und Risiken von Pfefferspray aufklärt. 

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