Einrichtung eines Geburtshauses in Luxemburg

Kosten sollen integral von der Krankenkasse übernommen werden

Nichts ist natürlicher als die Geburt. In einem institutionalisierten, sterilen Krankenhaus geht das Natürliche an diesem Vorgang jedoch oftmals verloren. Empfindet die Mutter Stress und Angst, kann der Geburtsvorgang verlangsamt bzw. ganz gestoppt werden. Dies führt dazu, dass, anstatt natürlichen Methoden ihre Zeit zu geben, oftmals vermeidbare medizinische Interventionen durchgeführt werden, wie das Verabreichen einer Infusion. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit weiterer medizinischer Eingriffe bis hin zur Durchführung eines Notkaiserschnitts. Dadurch wird der Stress für die werdende Mutter, den Partner und vor allem für das Kind erhöht.

Das Geburtshaus bietet den Vorteil, dass Frauen ihr Kind in einer ihnen vertrauten Umgebung gebären können und zudem kontinuierlich von der gleichen Hebamme betreut werden. Darüber hinaus ist die Atmosphäre in einem Geburtshaus oftmals wesentlich ruhiger und entspannter als dies in einem auf Effizienz getrimmten Krankenhaus der Fall ist. Einige Hebammen versuchen seit Jahren, die Zustände auf den Geburtsstationen in den hiesigen Krankenhäusern zu verbessern, was jedoch, bedingt durch die chronische Unterbesetzung, schwierig ist.  

Die Assistenz durch Hebammen während der Geburt ist nur ein kleiner Teil des Aufgabenbereichs eines Geburtshauses. Zum Angebot einer solchen Einrichtung gehört auch die Begleitung von Schwangeren und Paaren vor und nach der Geburt, bspw. mit Kursen zur Geburtsvorbereitung oder zum Stillen, aber auch mit Beratung und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit der Geburt. Solche Kurse werden aktuell auch bereits von den Entbindungsstationen der Krankenhäuser angeboten.

Während es in Deutschland bereits seit den 80er Jahren Geburtshäuser gibt, sucht man eine solche Einrichtung hierzulande vergebens. Die Jonk Demokraten fordern daher einen gesetzlichen Rahmen für Geburtshäuser und dass der Staat freiberuflichen Hebammen ein Gebäude zur Verfügung stellt, in welchem diese ein Geburtshaus einrichten können. Zudem soll die Krankenkasse nicht nur die Kosten, welche bei der Geburt anfallen, übernehmen, sondern auch die Kosten eines stationären Aufenthalts im Geburtshaus. Darüber hinaus ist der Staat in der Pflicht, den Personalmangel im Gesundheitssektor im Allgemeinen und bei den Hebammen im Besonderen zu beheben. Geburtshäuser würden diesen Beruf sicherlich attraktiver machen.

Im Prinzip ist im Geburtshaus während der gesamten Geburt kein Arzt zugegen, außer dies ist von der Schwangeren bzw. vom Paar ausdrücklich gewünscht. Da ein medizinischer Eingriff im Falle einer Komplikation notwendig werden kann, sollte das Geburtshaus in räumlicher Nähe zu einem Krankenhaus errichtet werden. Eine Geburt kann nur in einem Geburtshaus durchgeführt werden, wenn das Risiko gering ist, dass während des Geburtsvorgangs Komplikationen auftreten.

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