Ein anhaltender Kampf für die Gleichberechtigung
Einführung des „individual risk assessment“ Prinzips
Die Jungen Demokraten stellen am heutigen, Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie fest, dass auch in Luxemburg der Kampf für die Gleichberechtigung der LGBTI-Gemeinschaft noch nicht vorbei ist.
Trotz der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe und wachsender gesellschaftlicher Akzeptanz, bleibt beim Thema Blutspenden weiterhin eine rechtliche Inkohärenz bestehen:
Reguliert wurde das Blutspenden von der europäischen Kommission, mittels der EU-Richtlinie 2004/33/EG, diese wurde bereits im Jahr 2004 in die luxemburgische Gesetzgebung eingeführt. Eine Restriktion, die es homosexuellen Männern verbietet Blut zu spenden, ist in dieser allerdings nicht enthalten. In Luxemburg hat die Stiftung „Croix-Rouge luxembourgeoise“ seit 1979, als einzige Organisation in Luxemburg das Recht, Blutspendezentren einzurichten. Durch die Monopolstellung, legt diese Organisation auch allein die Kriterien fest, die Spender erfüllen müssen. So wurde festgelegt, dass Männer, die Sex mit Männern haben grundsätzlich und ungeachtet ihres sexuellen Verhaltens als Spender ausgeschlossen werden.
Als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu diesem Thema, hat die Gesundheitsministerin Lydia Mutsch im Juli 2014 bereits angekündigt, dass der Ausschluss sich nicht auf die sexuelle Orientierung, sondern auf ein sexuelles Risikoverhalten beziehen soll. Diese Erkenntnis blieb jedoch bis heute folgenlos.
In diesem Zusammenhang fordern die Jungen Demokraten, die Ministerin dazu auf, den von ihr bereits erkannten Missstand zu beheben. Die Kriterien hinsichtlich der Eignung zum Blutspender sollen nach dem Prinzip des „individual risk assessment“, also einer individuellen Risikobewertung, und nicht nach der Sexualität festgelegt werden.
Außerdem fordern wir, dass Blutspendezentren, nicht ausschließlich von der Stiftung „Croix-Rouge luxembourgeoise“ betrieben werden dürfen. Das Einrichten von Blutspendezentren soll jedes geeignete Institut übernehmen können welches die bestehenden, strengen Auflagen, der vorhandenen Gesetzgebungen erfüllt.
JDL Positioun zum Blutspenden(pdf)
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