Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstentfaltung. Hierzu gehört auch das Recht, seine sexuelle Freiheit mit einem anderen Menschen auszuleben, Sinnlichkeiten zu genießen und Gefühle auszudrücken. Leider bleibt dieses Recht Menschen mit einer Beeinträchtigung allzu oft verwehrt, insbesondere weil der gesetzliche Rahmen die sogenannte Sexualassistenz nicht vorsieht. Dabei ermöglichen gerade die...